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Mietbedingungen Käfer
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Allgemeine Mietbestimmungen für Oldtimer zum selber fahren ( Stand Jan. 2015 )

Das Fahrzeug entspricht der StVZO. Der Mieter hat bei Übergabe zwingend einen dt. Personalausweis oder EU-Reisepass sowie einen für Deutschland gültigen Führerschein vorzulegen. Der Mieter bestätigt konkludent durch Entgegennahme des Wagens, diesen ohne erkennbare Mängel und in verkehrssicherem Zustand mit ordnungsgemäßer Bereifung sowie einer Kfz-Schein-Kopie erhalten zu haben.

Der Mietpreis bzw. Rest des Mietpreises ist spätestens bei Übernahme in bar zu entrichten. Es besteht eine Vollkasko-Versicherung mit einer Selbstbeteiligung von € 1000 pro Schadensfall - Diese Summe ist bei Übernahme des Wagens als Kaution in bar zu hinterlegen.

Der Mieter versichert, dass er seit mindestens 5 Jahren im Besitz eines gültigen, im romanischen Alphabet geschriebenen Führerscheins ist und das Fahrzeug nicht zu gewerblichen oder gesetzwidrigen Zwecken benutzen wird. Der Mieter/Fahrer muss das 25. Lebensjahr vollendet haben. Führt ein anderer als der Mieter den Wagen, so gilt dieser stets als Erfüllungsgehilfe des Mieters. Dem Mieter obliegt in diesem Falle die Einhaltung des Mindestalters und die Kontrolle eines gültigen Führerscheins des Fahrers.

Der Mieter ist verpflichtet, sich vor Antritt der Fahrt mit der Bedienung des Oldtimers vertraut zu machen, insbesondere mit dem Umstand, dass die Fahrzeugtechnik dem Stand der 1980er Jahre entspricht. An dieser Stelle ist nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass das Bewegen eines historischen Wagens im heutigen Straßenverkehr eine defensive Fahrweise erfordert. An Oldtimern sind das ganze Jahr über Sommerreifen montiert, die bei Temperaturen unter 7°C einen längeren Bremsweg haben. Das Fahrzeug ist sachgemäß und schonend zu behandeln, eine Geschwindigkeit von 140 Km/h darf nicht überschritten werden. Der Mieter hat stets darauf zu achten, dass sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet.

Das Befahren von Rennstrecken (Nürburgring, Hockenheimring etc.), die Teilnahme an Rennen und Rallyes sowie das Verlassen von befestigten Straßen ist ausdrücklich untersagt, es sei denn der Vermieter hat hierzu seine ausdrückliche, schriftliche Genehmigung erteilt.

 

Beim Tanken ist unbedingt darauf zu achten, dass ausschließlich Super-Plus Benzin (98 Oktan) und kein Super mit E10 getankt wird, da sonst der Motor Schaden nehmen kann. Bei einer Mietdauer von mehr als 500 km ist der Mieter verpflichtet, den Ölstand zu kontrollieren und ggf. Öl der Sorte 15 W 40 aufzufüllen. Der Mieter ist darüber hinaus verpflichtet, die Öldruck- und Kühlwassertemperaturanzeige zu beobachten und bei einer für Laien erkennbaren Fehleranzeige den Wagen unverzüglich an einer geeigneten Stelle zu parken, den Motor abzustellen und den Vermieter zu informieren.

Bei einer Panne ist der Vermieter grundsätzlich und unverzüglich telefonisch zu verständigen. Bei einem Unfall hat der Mieter den Unfallort gemäß den allgemeinen Bestimmungen abzusichern und in jedem Falle die Polizei zu verständigen. Der Vermieter ist ebenfalls unverzüglich zu benachrichtigen.

Es ist nicht gestattet, im Auto zu rauchen und durch eine Waschanlage zu fahren. Das Anbringen von Blumenschmuck oder Klebestreifen ist nur mit Genehmigung des Vermieters erlaubt.

Es ist nicht erlaubt, mit Schuhen auf den Sitzen oder den Stoßstangen zu stehen. Tiere, insbesondere Hunde, dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Vermieters mitgenommen werden.

Der Mietpreis ist zu 100% im Voraus bei Vertragsabschluss fällig. Bei Stornierung des Mietvertrages bis 4 Wochen vor Mietbeginn werden 50% des Mietpreises als Ausfallentschädigung und Aufwandsersatz berechnet an, bis 1 Woche vor Mietbeginn 80%, danach ist der gesamte Mietpreis zu entrichten. Gelingt es dem Vermieter, den Wagen anderweitig zu vermieten, so wird dies entsprechend bei der Geltendmachung der Ausfallentschädigung berücksichtigt. Weitergehende individuelle Vereinbarungen bleiben dem Vermieter vorbehalten.

Bei einer Miete für lediglich einen Tag dürfen maximal 150 Kilometer gefahren werden. Darüber hinaus gefahrene Kilometer bedürfen der Zustimmung des Vermieters.

Der Mieter darf den vereinbarten Rückgabezeitpunkt maximal um 30 Minuten überziehen. Danach verlängert sich die Mietdauer automatisch um einen weiteren Tag zum Tagesmietpreis lt. gültiger Preisliste. Der Wagen ist vollgetankt abzugeben, andernfalls wird der im Übergabeprotokoll festgesetzte Betrag pro Liter der fehlenden Kraftstoffmenge in Rechnung gestellt/von der Kaution einbehalten. Vor der Rückgabe der Kaution hat der Vermieter das Recht, das Fahrzeug auf entstandene Beschädigungen oder Defekte zu untersuchen.

Haftung des Mieters:

Der Mieter entbindet den Vermieter von jeder Haftung für das beförderte Gepäck. Der Mieter haftet für Unfallschäden und Folgeschäden am Fahrzeug bis zur Höhe der oben genannten Selbstbeteiligung. Der Mieter haftet auf jeden Fall im gesamten Umfang eines Schadens bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei alkohol- und drogenbedingter Fahruntüchtigkeit, sowie bei Zuwiderhandlung gegen Anweisungen im Rahmen der techn. Einweisung. Das Fahren oder Mitfahren im Oldtimer während der Mietdauer geschieht für alle Insassen in eigener Verantwortung/Haftung; der Mieter ist verpflichtet, alle Fahrgäste auf diesen Umstand hinzuweisen. Verbleibt das Fahrzeug über Nacht beim Mieter, muss dieser für einen Stellplatz in einer Garage, einem verschlossenen oder überwachten Grundstück sorgen. Nächtliches Parken am Straßenrand ist nicht erlaubt.

Gewährleistung und Erstattung des Vermieters:

Bei unvorhersehbarem Totalausfall des Fahrzeugs vor oder während der Mietdauer ist der Vermieter nicht zur Bereitstellung eines Ersatzwagens verpflichtet. Dies liegt ausdrücklich im Kulanzverhalten des Vermieters. Wird jedoch ein Ersatzwagen gestellt, überträgt sich das Mietverhältnis auf den Ersatzwagen zu gleichen Bedingungen. Der Vermieter erstattet bei Totalausfall Auslagen für Pannenhilfe und Bergungskosten in Höhe der vorgelegten Belege. Der Vermieter übernimmt eine Rückholung eines ausgefallenen Fahrzeuges nur innerhalb eines Radius von max. 150 km. Außerhalb dieses Radius ist der Mieter für den professionellen Rücktransport eines ausgefallenen Fahrzeuges bis zum vereinbarten Rückgabetermin selbst verantwortlich. Der Vermieter empfiehlt dem Mieter daher vor Mietantritt, sofern er nicht bereits Mitglied des ADAC oder eines anderen Autoclubs ist, den Eintritt in einen Verein, bei dem die Mitgliedschaft auch Pannenhilfe und Abschleppdienst umfasst.

Bei einem nicht verschuldeten Totalausfall des Fahrzeugs erstattet der Vermieter den Mietpreis, und zwar zu 100% für jeden vollen Tag, an dem der Wagen nicht genutzt wurde, und für den Tag, an dem der Wagen ausgefallen ist, pro rata temporis oder aber im Verhältnis der tatsächlich gefahrenen zu den zugrunde liegenden freien Tageskilometern. Der Mieter versichert, davon Kenntnis genommen zu haben, dass das Fahrzeug auch unter dem Aspekt des Insassenschutzes bei einem Unfall dem technischen Stand der 1980er Jahre entspricht. Der Mieter wurde ausdrücklich auf das im Vergleich zu modernen Fahrzeugen schlechtere Fahrverhalten / Bremsverhalten von Oldtimerfahrzeugen hingewiesen. Für Schäden oder Verletzungen des Mieters oder der Insassen, die sich aus diesem speziellen Umstand ergeben, ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen. Darüber hinaus kann der Mieter keinerlei weitergehende Ansprüche auf Erstattungen oder Schadensersatz geltend machen.

Salvatorische Klausel:

Im Falle, dass eine der obigen Bestimmungen unwirksam ist, bleiben die restlichen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist in Düsseldorf.

Die oben genannten Mietbedingungen werden anerkannt. Bei Nichtbeachtung ist der Unterzeichner gegenüber dem Vermieter zum Ersatz etwaiger Schäden unmittelbar verpflichtet.


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